Modernisierte Ausbildung für Zahntechnikerinnen und Zahntechniker
(Für ab dem 1. August 2022 abgeschlossene Verträge anzuwenden)

Die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin ist am 1. April im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt am 1. August 2022 in Kraft.

Ausbildungsordnung - Download

Ausbildungsrahmenplan - Download

Aus Sicht des VDZI wird die neue Ausbildungsordnung vor allem dem dynamischen technischen Fortschritt und den Anforderungen einer fachlich und kommunikativ vernetzten und digitalisierten Arbeitswelt gerecht.

Der breite Einsatz digitaler Fertigungsmethoden und immer komplexerer Materialien haben das Berufsbild bedeutend ergänzt und erweitert. Die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten daher in der neuen Ausbildung und der Prüfung ein höheres Gewicht. Den ZahntechnikerInnen der Zukunft werden neben der Erweiterung der zahntechnischen Fähigkeiten und Kenntnisse auch erweiterte Kompetenzen im Bereich der technischen Planung, des Risiko- und Qualitätsmanagements sowie der fachlichen Information und Kommunikation vermittelt. Damit können ZahntechnikerInnen noch besser den zahnärztlichen Kundenanforderungen gerecht werden. Sie stellen für alle Fragen der Zahntechnik die Experten für den Zahnarzt und die Patienten dar. Das steigert die Strukturqualität in der Zahnersatzversorgung.

Die Einführung der sogenannten „gestreckten Prüfung“ ist dabei eine logische Konsequenz aus der Tatsache, dass die neue Ausbildung mit ihrem hohen fachlichen Anspruch an den Auszubildenden und an den modernen Ausbildungsbetrieb gleichermaßen ein klares, inhaltliches und zeitlich strukturiertes Lernen verlangt, um die Qualifikationsziele der Ausbildungsordnung tatsächlich erreichen zu können.

„Eine attraktive und moderne Berufsausbildung in der Zahntechnik ist die zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung dieses Handwerks. Ohne gut ausgebildete und engagierte Fachkräfte kann ein zahntechnisches Labor in der digitalisierten Welt nicht erfolgreich sein und im Wettbewerb bestehen.

Die jungen Menschen können mit der neuen Ausbildungsordnung darauf vertrauen, den Beruf des Zahntechnikers auf dem modernsten Stand der analogen und digitalen Technik zu erlernen. Die fachlich ebenso anspruchsvolle wie breite Ausbildung macht junge Menschen fit für eine sichere Beschäftigung und bietet ihnen eine Karrierechance. Die neue Ausbildungsordnung ist ein Gewinn für alle Auszubildenden und für das Zahntechniker-Handwerk“, erklärt VDZI-Präsident Dominik Kruchen.
(Quelle: VDZI-Pressemeldung Nr. 3/2022 vom 04. April 2022)

Am 6. April fand eine Präsentation des VDZI statt zu den Inhalten der neuen Ausbildungsordnung, die Sie auch im Bundesgesetzblatt unter folgendem Link als Leseversion abrufen können:

Ausbildungsordnung - Download

Ausbildungsrahmenplan - Download

Danach ändert sich sowohl im Prüfungsgeschehen als auch bei den Ausbildungsinhalten das eine oder andere, aber das Handwerk der Zahntechnik wird natürlich auch durch eine modernisierte Ausbildungsordnung nicht neu erfunden, so dass niemand befürchten muss, dass er ab August alles anders machen muss.

Ausbildung ist - genau wie Schule - grundsätzlich Ländersache, d. h. auf unser Handwerk heruntergebrochen, dass jede Innung ihre Prüfungsaufgaben und Anforderungskriterien selbst formuliert.

Dazu werden nun in den Innungen die für die Ausbildung Verantwortlichen untereinander und mit den Prüfungskommissionen zusammenkommen und über die bestmögliche Umsetzung der Vorgaben der neuen Ausbildungsordnung beraten.

Erst danach können wir Ihnen zu Prüfungsaufgaben und -anforderungen etwas mitteilen.

Was feststeht ist, dass es mit Einführung der sogenannten „gestreckten Prüfung“ keine Zwischenprüfung mehr gibt. Nach 1 ½ Jahren Ausbildung (also zu einem Zeitpunkt, wo nach der „alten“ Ausbildungsordnung die Zwischenprüfung stattfand) gibt es nun den „Teil 1“ der Gesellenprüfung, am Ende der Ausbildung „Teil 2“. Teil 1 der Gesellenprüfung geht mit 30 % in die Gesamtnote ein, Teil 2 mit 70 %.

Die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte wurden vor allem um digitale Komponenten erweitert.

Die neue Ausbildungsordnung gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab August die Ausbildung beginnen. Es gilt der Grundsatz, dass man nach der Ausbildungsordnung ausgebildet wird, die zu Beginn der Ausbildung galt.

Für alle anderen gilt noch die alte Ausbildungsordnung.

Für wen die alte Ausbildungsordnung gilt, der wird auch noch nach der alten Ausbildungsordnung geprüft. Für die Geschäftsstellen und Prüfungskommissionen bedeutet das, dass über einen Zeitraum von 2-3 Jahren zwei unterschiedliche Prüfungen nebeneinander durchzuführen sind. Auch die ÜLUs werden an die neuen Inhalte anzupassen sein.

Die neue Ausbildungsordnung und ihre erweiterten Inhalte werden wir Ihnen in den nächsten Ausgaben dieses Magazins mit Sicherheit noch näher vorstellen: Fortsetzung folgt!

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